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   BVerwG, 24.03.2010 - 8 B 95.09   

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https://dejure.org/2010,6381
BVerwG, 24.03.2010 - 8 B 95.09 (https://dejure.org/2010,6381)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.2010 - 8 B 95.09 (https://dejure.org/2010,6381)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 2010 - 8 B 95.09 (https://dejure.org/2010,6381)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 Buchst b VermG
    Widmung zum Gemeingebrauch als Rückübertragungsausschlussgrund

  • Wolters Kluwer

    Entfall eines Restitutionsausschlussgrundes aufgrund der Einziehung einer verlaufenden Straße über ein Grundstück oder durch investive Veräußerung eines Grundstücks; Kontinuität einer Widmung einer Straße zum Gemeingebrauch bei vorliegenden Unterbrechungen; Verschuldete ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschluss der Rückübertragung bei Widmung zum Gemeingebrauch

  • rewis.io

    Widmung zum Gemeingebrauch als Rückübertragungsausschlussgrund

  • ra.de
  • rewis.io

    Widmung zum Gemeingebrauch als Rückübertragungsausschlussgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 5 Abs. 1 Buchst. b; VermG § 5 Abs. 2
    Entfall eines Restitutionsausschlussgrundes aufgrund der Einziehung einer verlaufenden Straße über ein Grundstück oder durch investive Veräußerung eines Grundstücks; Kontinuität einer Widmung einer Straße zum Gemeingebrauch bei vorliegenden Unterbrechungen; Verschuldete ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 8 B 95.09
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, da die Beschwerde keine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukäme und die für die Revisionsentscheidung entscheidungserheblich wäre (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88

    Erteilung einer Genehmigung - Rechtskraft des Urteils - Behördliche Ablehnung

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 8 B 95.09
    Die geltend gemachte Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 78.88 - (BVerwGE 82, 272 = Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 22) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01

    Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 8 B 95.09
    Eine Divergenz zum Urteil vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 1.01 - (BVerwGE 116, 67 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 34) besteht ebenfalls nicht.
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